Private Charter Cruises
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB

Diese Reisebedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter. Lesen Sie sie bitte in Ruhe und mit Sorgfalt durch.

  • Anmeldung
    Reiseanmeldungen können schriftlich, per Fax, per Internet oder per Telefon erfolgen. Mit einer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wenn Sie weitere Teilnehmer anmelden, übernehmen Sie auch alle Vertragspflichten der Mitreisenden. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Nebenabsprachen und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen der Schriftform.
  • Zahlung
    Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Sie erhalten dabei unseren Reisesicherungsschein, damit Ihre Zahlung, wie gesetzlich vorgeschrieben, gegen Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restzahlung zu leisten. Nach Buchung erhalten Sie per Post die Reiseunterlagen, bzw. die Gästeinformation. Diese ist ebenfalls Bestandteil des Reisevertrages und muss sorgfältig durchgelesen werden, da diese die aktuellsten Reise-Informationen beinhaltet.
  • Leistungen
    Grundlage der Reisedurchführung ist die bei den jeweiligen Touren im Katalog, den offiziellen Prospekten sowie im Internet aufgezählte und im Reisevertrag bestätigte Leistungsbeschreibung. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. Für Angaben in Prospekten von unseren Partner-Veranstaltern und unseren eigenen übernehmen wir keine Haftung, auch wenn diese von uns ausgegeben wurden.

  • Absage einer Reise
    Manche Reisen bedürfen einer Mindestteilnehmerzahl. Sollte die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann die entsprechende Reise von uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir eine Entscheidung über das Stattfinden der Reise so früh wie möglich treffen, spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn. Alle von Ihnen bezahlten Beträge werden wir Ihnen im Fall der Absage einer Reise in voller Höhe zurückerstatten. Weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht.

    Im Falle der Gefährdung, Erschwerung oder Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt besteht für uns als Veranstalter ebenfalls ein Rücktrittsrecht.
  • Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden
    (für die von uns vermittelten Flüge gelten die Storno- und Umbuchungsbedingungen des jeweiligen Flugveranstalters)
    Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Erfolgt er bis zum 60. Tag vor Reisebeginn, so erstatten wir Ihnen den Rechnungsbetrag abzüglich einer Stornierungsgebühr von 10%,

    vom 59.-31. Tag vor Reisebeginn abzüglich 30%,
    vom 30.-21. Tag vor Reisebeginn abzüglich 50%,
    vom 20.-11. Tag vor Reisebeginn abzüglich 70%,
    und vom 10.-1. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisebetrags.

    Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag berechnen  wir den vollen Reisepreis. Wenn Sie den Reisebeginn verpassen oder wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert werden, so zählt dies als Rücktritt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt. Für Umbuchungen müssen wir bis 28 Tage vor Reisebeginn 50 Euro berechnen, spätere Änderungswünsche können, falls durchführbar, nur durch Reiserücktritt und Neuanmeldung berücksichtigt werden. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Zusatzleistungen (wie z.B. Fahrradmiete, Zuschläge, Hotelbuchungen, Transfers) können bis 28 Tage vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 50 Euro pro Buchung storniert werden.
  • Haftung
    Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Sind wir lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistung. Bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck haften wir, wenn der Schaden durch uns verursacht und uns unverzüglich angezeigt wurde, bis zu einer Höhe von 250 Euro. Dies gilt nicht für Fahrräder, die unabgeschlossen an der Unterkunft abgestellt wurden. Kratzer an Fahrrädern und auf Koffern, gerissene Tragegriffe und beschädigte Rollen sind von jedweder Haftung ausgeschlossen. Nach Ablieferung des Gepäcks in der Unterkunft geht die Haftung gemäß § 701 BGB auf den Verantwortlichen der Unterkunft über. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet.
  • Ansprüche, Verjährung
    Ansprüche an uns müssen innerhalb eines Monats nach vertragsmäßigem Ende der Reise schriftlich an uns gestellt werden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach dem vertragsgemäß vorgesehenen Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
  • Mitwirkung
    Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es ist daher Ihre Pflicht zu klären oder klären zu lassen, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Gegebenenfalls können Sie mit Einschränkungen und unter Nutzung vorhandener Begleitfahrzeuge (Bus oder Schiff) an der Reise teilnehmen. Vorausgesetzt wird bei Radreisen, dass Sie ein Fahrrad im Straßenverkehr und auf Feldwegen bei jeder Witterung beherrschen können. Bei Paddeltouren sind Sie verpflichtet, Ihre Schwimmkenntnisse wahrheitsgemäß den Reiseleitern bekannt zu geben. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen im In- und Ausland, und Sie haften für Schäden gegenüber Dritten nach gesetzlichen Vorschriften.
  • Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Sie sind für die Einhaltung aller während der Reise geltenden gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus einer Missachtung ergeben, gehen zu Ihren Lasten. Wir bemühen uns jedoch, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten über alle aktuellen Vorschriften zu informieren.
  • Sorgfaltspflichten
    Während der Dauer der Reise haften Sie für Schäden oder Verlust an die Ihnen überlassen Ausrüstung. Bei geführten Touren gilt dies nur, wenn Sie sich von der Gruppe entfernt haben, Anweisungen der Reiseleitung missachten oder den Schaden oder Verlust fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführen, z.B. durch einen selbst verschuldeten Fahrrad-Unfall.

  • Gewährleistungen
    Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch derart Abhilfe schaffen, dass wir gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erbringen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäß erbrachten Reiseleistung können Sie nach Rückkehr eine Minderung des Reisepreises verlangen. Voraussetzung ist dabei die unverzügliche Anzeige des Mangels bei uns oder der von uns eingesetzten Reiseleitung, um uns die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Unabhängig von einer Reisepreisminderung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages verlangen, es sei denn, dass wir den Reisemangel nicht zu vertreten haben.
  • Datenschutz
    Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
  • Reiseschutz
    Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn auch über Ihren Kranken- und Unfallschutz, ggf. über Reisegepäck- und Reisehaftpflicht-Versicherungen.

  • Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.
  • Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Kreuzlingen.
  • Veranstalter
    Amazing Adventures
    Gabris 33
    CH-9515 Hosenruck
    Schweiz